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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Verdorfer GmbH – srl.


1. Geltungsbereich


Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der Verdorfer GmbH und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen (fortan auch „die Leistungen“). Sie gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf dieselben verwiesen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die die Verdorfer GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich.


2. Vertragsabschluss


(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung einer Bestellung seitens des Kunden, welche nur die Bedeutung eines Vertragsangebots zukommt, jedenfalls aber mit Anlieferung der bestellten Ware durch die Verdorfer GmbH und somit im Moment der Übergabe an das Transportunternehmen oder direkt an den Kunden zustande.

(2) Der Kunde ist an seine Bestellung, die als unwiderruflich gilt, gebunden.

(3) Die Handelsvertreter der Verdorfer GmbH sind nicht dazu berechtigt, im Namen der Verdorfer GmbH rechtswirksame Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben, worunter insbesondere aber nicht abschließend die fehlende Vertretungsbefugnis zum Abschluss von Verträgen sowie zur Vornahme von Zusagen bezüglich des Liefertermins, der Verfügbarkeit der Produkte oder deren Eigenschaften.


3. Zahlungsbedingungen


(1) Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung bestimmen sich die Preise der Leistungen nach der zum Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste. 

(2) Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so wird die Zahlung des Preises im Moment des Eingangs der Rechnung beim Kunden fällig.

(3) Falls der Kunde mit der Zahlung des Preises in Verzug geraten sollte, richten sich die Modalitäten der Inverzugsetzung sowie die Höhe der Verzugszinsen nach den Bestimmungen des G. v. D. 9.10.2002, Nr. 231, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens.

(4) Selbst wenn Mängelrügen oder eine im Verhältnis zu den Vertragsvorgaben mindere Qualität der Leistungen oder aber Gegenansprüche gleich welcher Natur geltend gemacht werden, ist der Kunde nur dann zur teilweisen Verweigerung der Preiszahlung bzw. zur Aufrechnung berechtigt, falls die Mängel, die mindere Qualität oder die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder aber seitens der Verdorfer GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Der Kunde verzichtet bereits jetzt auf die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechtes.


4. Lieferbedingungen


(1) Vorbehaltlich einer ausdrücklich davon abweichenden Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden.

(2) Liefertermine oder sonstige Fristen zu Lasten der Verdorfer GmbH, die nicht explizit sowie unter Wahrung der Schriftform als verbindlich vereinbart worden sind, gelten ausschließlich als unverbindliche Angaben.

(3) Falls die Verdorfer GmbH auch schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, gewährt der Kunde derselben bereits jetzt eine angemessene Nachfrist für die Lieferung, deren Dauer sich jedenfalls auf die Hälfte der ursprünglichen Lieferfrist erstreckt. Erst nach erfolglosem Ablauf besagter Nachfrist ist der Kunde berechtigt, die Vertragsauflösung zu beantragen. Gleichzeitig verzichtet der Kunde etwaige Schadenersatzansprüche aus der Verspätung gegenüber Verdorfer GmbH geltend zu machen.

(4) Die Verdorfer GmbH ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen sowie zu vorzeitigen Lieferungen jederzeit berechtigt und kann diese gesondert in Rechnung stellen.


5. Gewährleistung


(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich und jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit, auf erkennbare Mängel, Transportschäden, auf ihre vertragsgemäße quantitative und qualitative Beschaffenheit sowie auf das Vorhandensein sämtlicher vertragsgemäßer Eigenschaften (im Folgenden auch „Abweichungen“) zu untersuchen. Erkennbare Abweichungen sind vom Kunden - bei sonstigem Rechtsverfall - innerhalb von acht Tagen ab Anlieferung der Ware schriftlich und mitsamt möglichst konkreter und genauer Angabe derselben sowie des Zeitpunkts der Entdeckung der Verdorfer GmbH gegenüber zu rügen. Die Rücksendung mangelhafter Ware ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verdorfer GmbH gestattet.

(2) Jene im Zuge der unverzüglich nach Ablieferung durchzuführenden Untersuchung nicht unter Anwendung der im spezifischen Wirtschaftssektor der Verdorfer GmbH gebotenen Sorgfalt erkennbare Abweichungen sind – bei sonstigem Rechtsverfall - unverzüglich nach Auftreten, spätestens jedoch innerhalb der darauffolgenden 24 Stunden, schriftlich und unter möglichst genauer Angabe des Mangels sowie des Zeitpunktes der Aufdeckung der Verdorfer GmbH gegenüber zu rügen.

(3) Die Rüge sämtlicher Abweichungen erfolgt ausschließlich mittels P.E.C. an die Verdorfer GmbH. Die Handelsvertreter der Verdorfer GmbH sind nicht berechtigt, Rügen von Abweichungen rechtswirksam entgegenzunehmen und irgendwelche Zusagen bezüglich der Gewährleistung, gleich welcher Art, zu tätigen.

(4) Sofern die Verdorfer GmbH eine zu vertretende Abweichung schriftlich anerkannt hat und diese vom Kunden rechtzeitig unter Wahrung der Schriftform gerügt worden war, ist dieselbe nach eigenem Ermessen entweder zur Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl in Form einer Nachbesserung oder mittels Ersatzlieferung, oder aber zur Gewährung der Herabsetzung des Preises oder des Vertragsrücktritt, innerhalb einer angemessene Frist, deren Mindestdauer sich nach der Lieferfrist bestimmt, verpflichtet.

(5) Der Kunde ist zur Geltendmachung der Herabsetzung des Preises oder des Vertragsrücktritts ausschließlich im Falle der Nichterfüllung der im vorangehenden Absatz dargelegten Verpflichtungen seitens der Verdorfer GmbH berechtigt.


6. Haftung


(1) Für die von der Verdorfer GmbH kostenlos angebotenen Leistungen wird jegliche Art von Haftung ausgeschlossen. Derselbe Haftungsausschluss gilt für etwaige Schäden an Reinigungsgeräten oder sonstigen für die Reinigung eingesetzten Hilfswerkzeuge sowie grundsätzlich für alle Schäden an Sachen, an welchen die Leistungen zur Anwendung kommen, oder an Personen, welche mit den Leistungen in Kontakt treten. Die Haftung der Verdorfer GmbH ist in jedem Fall auf die, aus den selbst hergestellten und vertriebenen Produkten unmittelbar herrührenden Schäden beschränkt.


(2) Die Haftung der Verdorfer GmbH ist jedenfalls ausgeschlossen sofern es sich um Schäden handelt, welche eine Gefahr verwirklicht, die nicht auf das Fehlen der in einer etwaigen schriftliche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie klar und deutlich zugesicherten Beschaffenheit oder Haltbarkeit zurückgeführt werden kann oder ein Risiko darstellt, welches in den dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Sicherheitsunterlagen nicht aus Gründen schwerwiegender Nachlässigkeit unberücksichtigt geblieben ist.


(3) Schadenersatzansprüche müssen vom Kunden der Verdorfer GmbH gegenüber – bei sonstigem Rechtsverfall – innerhalb von 1 Monat nach Eintritt des Schadensereignisses und der Aufdeckung der daraus resultierenden Schäden geltend machen.


(4) Die hierin dargelegten Haftungsbeschränkungen zu Gunsten der Verdorfer GmbH gelten im gleichen Maße für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgenhilfen.


7. Produkthaftung


(1) Im Falle eines Weiterverkaufs ist es dem Kunden untersagt, die gelieferten Leistungen in gleich welcher Art und Weise zu verändern, die internen und äußeren Eigenschaften der Leistungen, worunter insbesondere aber nicht abschließend die Zusammensetzung, die Etikettierung, einschließlich der Produktbeschreibung, die Vollständigkeit der Begleitunterlagen, die Warnhinweise über Gefahren und Risiken für Personen, Sachen und die Umwelt auch im Falle unsachgemäßer Anwendung, die Ausstattung sowie die Verpackung fallen.


(2) Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen fachgerecht transportiert und gelagert werden und ist dazu verpflichtet, geeignete und effektive betriebsinterne Verfahren zur Gewährleistung einer vollumfänglichen Aufklärung der Erwerber, der Nutzer, der Lieferanten, der Lagermitarbeiter und insbesondere des Endverbrauchers hinsichtlich der Eigenschaften der Leistung, deren Anwendungsbereiche und -modalitäten sowie über die im Falle einer sowohl sachgemäß als auch unsachgemäß erfolgten Behandlung für Personen, Gegenstände und Umwelt bestehenden Gefahren und Risiken. Sollte der Kunde nicht feststellen können, ob ein wirksames System zum Schutz vorgenannter Rechtsgüter im Rahmen der Betriebsorganisation des Drittunternehmers umgesetzt wird, so ist die Weitergabe der Leistung zu unterlassen und in jedem Falle die weitere Nutzung und Verbreitung auf dem Markt zu unterbinden.


(3) Bei sonstigem Verfall sämtlicher Rechtsansprüche des Kunden, insbesondere jeglicher Form der Haftung, vor allem im Zusammenhang mit dem Umgang in Bezug auf die Leistung, den Lagerbedingungen, der Nutzung, der Vermengung und Verbindung mit anderen Produkten und Vorrichtungen sowie der Weitergabe gleich welchen Grundes, sind der Kunde und dessen Mitarbeiter zur unbedingten Beachtung der Anweisungen und Hinweise laut den allgemeinen und produktspezifischen Sicherheitsunterlagen, ausschließlich der nach Rücksprache mit der Verdorfer GmbH nach Treu und Glauben aus eigener Initiative heraus gebotenen Anpassungen erkennbarer Fehler, verpflichtet. Der Kunde hat überdies sicherzustellen, dass sowohl Mitarbeiter als auch Dritte die in den produktspezifischen Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Angaben beachten.


(4) Sollte der Kunde von den Vorgaben gemäß den vorstehenden Absätzen abweichen, so ist jegliche Produkthaftung der Verdorfer GmbH ausgeschlossen. Die Verdorfer GmbH ist jedenfalls dazu berechtigt, sich in Bezug auf sämtliche ihr gegenüber von Dritten, außergerichtlich oder gerichtlich, geltend gemachten Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden schadlos zu halten.


(5) Um einen kontinuierlichen und wirksamen Informationsaustausch entlang der gesamten Produktion- und Verteilungskette der Leistungen zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm bekannt werdenden und nicht in den Sicherheitsunterlagen benannten Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit den Leistungen der Verdorfer GmbH, eventuelle Produktabweichungen sowie Schadensfälle, die aus einem fehlerhaften Produkt resultieren könnten, selbst wenn nur Dritte davon betroffen sind, unverzüglich der Verdorfer GmbH mitzuteilen. Falls die Verdorfer GmbH einen Produktrückruf in Folge von Produktabweichungen veranlassen sollte, so hat der Kunde die Verdorfer GmbH nach Treu und Glauben zu unterstützen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Interessen letzterer, der Abnehmer, der Nutzer sowie der Umwelt wirksam zu schützten.


8. Eigentumsvorbehalt


Die Verdorfer GmbH behalt sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller aus dem Vertrag geschuldeten Zahlungen vor.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


(1) Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Vertragsparteien wird der Rechtssitz der Verdorfer GmbH in Meran (BZ) bestimmt.

(2) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich durch oder in Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen, den Verträgen bzw. Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien und seiner Umsetzung ergeben, ist ausschließlich Bozen. Die Verdorfer GmbH behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen Rechtssitz oder an einem seiner Geschäftssitze zu verklagen.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich gemäß italienischem Recht ausgelegt, interpretiert und angewandt.

(4) Die Einbeziehung des Kaufrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (CISG) wird ausgeschlossen. 


10. Schlussbestimmungen


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auch im Falle der Auflösung, des Rücktritts oder einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses aus gleich welchem Grunde zur Anwendung.


(2) Sollte eine Regelung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus gleich welchem Grunde ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vorgaben. Die ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Klauseln werden mit den von den Parteien getreu den Grundsätzen von Treu und Glauben in enger Anlehnung an die ursprünglichen Zielsetzungen zu verhandelnden Bestimmungen rückwirkend ersetzt.

Der Kunde erklärt und bestätigt gemäß Art. 1341 und Art. 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs, dass er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und sie vollständig akzeptiert, insbesondere § 2 (Vertragsabschluss), § 3 co. 4 (Zahlungsbedingungen), § 4 co. 3 (Lieferbedingungen), § 5 (Gewährleistung), § 6 (Haftung), § 7 (Produkthaftung) und § 9 (Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht).

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